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schäftsstelle der vhs tätigen. Befinden Sie sich mit einer Zahlung in Verzug, vollständig geklärt ist und diese Daten nicht
Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten behalten wir uns vor, Ihre Daten (Name, An- zugleich zu Vertragszwecken erhoben worden
werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch schrift, Geburtsjahr) an eine Vollstreckungs- sind. Kommunikation zur Geltendmachung
entstehenden Datenbanken und Anwendungen stelle zur Durchsetzung der Forderung als von Rechtsansprüchen wird für die Dauer der
können durch von uns beauftragte IT-Dienst- berechtigtes Interesse weiterzuleiten. jeweiligen Verjährungsfrist gespeichert.
leister betreut werden. Die Bereitstellung Ihrer
Daten durch Sie ist weder gesetzlich noch 4. Kontaktaufnahme 6. Ihre Rechte
vertraglich vorgeschrieben. Die Nichtangabe Wenn Sie uns eine Nachricht senden, nutzt die Sie haben jederzeit das Recht, kostenfrei Aus-
von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen. vhs die angegebenen Kontaktdaten zur Beant- kunft über die bei der vhs gespeicherten Daten
3. Weitergabe Ihrer Daten wortung und Bearbeitung Ihres Anliegens. Die zu erhalten, unrichtige Daten zu korrigieren
Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt abhängig
sowie Daten sperren oder löschen zu lassen.
Wir geben Ihren Namen, E-Mailadresse und – von Ihrem Anliegen und Ihrer Stellung als Ferner können Sie den Datenverarbeitungen
soweit angegeben – Telefonnummer, an den Interessent oder Kursteilnehmer zur Durch- widersprechen. Weiterhin haben Sie das Recht,
jeweiligen Kursleiter zur Vorbereitung und führung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu
Durchführung des Kurses weiter. Dies umfasst Vertragserfüllung. beschweren. Der Landesbeauftragte für den
auch die Kontaktaufnahme bei Änderungen. 5. Speicherdauer und Löschung Datenschutz Rheinland-Pfalz kontrolliert die
Für die Teilnahme an zertifizierten Prüfun- öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz in Bezug
gen und Abschlüssen (z.B. Cambridge- oder Nach Vertragsabwicklung werden Ihre Daten auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze und
Telc-Sprachprüfungen, IHK-Prüfungen, Xpert, gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche anderer Vorschriften über den Datenschutz. Au-
Finanzbuchhalter, Schulabschlüssen) leiten Aufbewahrungspflichten. In diesem Fall werden ßerdem geht er Beschwerden von Bürgern nach.
wir die hierzu erforderlichen Daten an die diese Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Ihre Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Prüfungsinstitute weiter. Diese Übermitt- Daten werden für jegliche andere Verwendung und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
lungen dienen der Vertragserfüllung. Für die außer ggf. zulässiger Postwerbung gesperrt. Postfach 30 40
Teilnahme an Integrationskursen müssen wir Mitgeteilte Bankdaten werden nach Widerruf 55020 Mainz
Ihren Namen und erforderliche Kontaktdaten der Einzugsermächtigung, erfolgreicher Be- Telefon: 06131/208-2449
an das Bundesamt für Migration und Flücht- zahlung des Kursbeitrags bzw. bei Dauerlast- Fax: 06131/208-2497
linge (kurz „BAMF“) weitergeben. Ferner kann schriftmandaten 36 Monate nach letztmaliger E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
bei Landesmittelkursen und solchen, welche Inanspruchnahme gelöscht.
durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, Ihre Daten, die Sie uns im Rahmen der Nutzung
eine Übermittlung an Behörden erforderlich unserer Kontaktdaten bereitgestellt haben,
sein. Diese Übermittlungen beruhen auf einer werden gelöscht, sobald die Kommunikati-
rechtlichen Verpflichtung. on beendet beziehungsweise Ihr Anliegen
Beratung & Information
Bildungsprämie
Hier gewährt der Bund und der Europäische Sozialfonds einen Zuschuss von bis zu 500 Euro.
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer/innen und Selbstständige sowie Rentner/innen und Pensionäre/innen, die mindestens 15
Stunden in der Woche arbeiten. Außerdem darf das zu versteuernde Einkommen maximal 20.000 Euro bei einer Einzelperson und
40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung betragen. Schließlich darf der ausgewählte Kurs nicht mehr als 1.000 Euro kosten.
Dieser Kurs muss für die berufliche Tätigkeit des/der Antragstellers/in relevant sein.
Ist dies alles erfüllt, kann ein Zuschuss von 50% der Kosten, höchstens aber 500 Euro gewährt werden. Man muss sich jedoch
zuvor in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen. Diese kann dann einen Prämiengutschein ausstellen, der bei allen
Volkshochschulen und vielen anderen Weiterbildungseinrichtungen eingelöst werden kann. Das Bildungs- und Medienzentrum
der Stadt Trier ist eine solche Beratungsstelle.
Wenden Sie Sich bitte an Dr. Caroline Thielen-Reffgen unter der Telefonnummer 0651-7180 oder per Mail an caroline.thielen-
reffgen@trier.de.
Weitere Infos auch unter www.bildungspraemie.info.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des BMBF und aus dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert.
Info: 0651-7180 oder caroline.thielen-reffgen@trier.de.
Qualischeck
In Rheinland-Pfalz gibt es außerdem den QualiScheck. Er funktioniert ähnlich wie die Bildungsprämie. Antragsberechtigt sind
abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
Gefördert werden nur Kurse, die mehr als 60 Euro kosten und ein Antrag muss zwei Monate vor Beginn der Fortbildung gestellt
werden. Auch müssen sich die Kurse auf den Beruf des/der Antragstellers/ in beziehen und die Fach-, Methoden-,
Sozial- oder Persönlichkeitskompetenz fördern. Dann beträgt der Zuschuss bis zu 50% der Kosten, höchstens aber 500 Euro.
Auskunft zur Antragstellung erhält man unter 0800 5 888 432 (kostenfrei) oder unter www.qualischeck.rlp.de.0800 5 888 432
(kostenfrei) oder www.qualischeck.rlp.de.
Zur Beachtung
Eine Förderung aus mehreren Programmen gleichzeitig ist in der Regel nicht möglich. Es ist deshalb ratsam, sich bei den ange-
gebenen Stellen zu informieren. Die Angaben auf dieser Seite entsprechen dem Stand Juni 2017.
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