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schäftsstelle der vhs tätigen.     Befinden Sie sich mit einer Zahlung in Verzug,   vollständig geklärt ist und diese Daten nicht
          Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten   behalten wir uns vor, Ihre Daten (Name, An-  zugleich zu Vertragszwecken erhoben worden
          werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch   schrift, Geburtsjahr) an eine Vollstreckungs-  sind. Kommunikation zur Geltendmachung
          entstehenden Datenbanken und Anwendungen   stelle zur Durchsetzung der Forderung als   von Rechtsansprüchen wird für die Dauer der
          können durch von uns beauftragte IT-Dienst-  berechtigtes Interesse weiterzuleiten.  jeweiligen Verjährungsfrist gespeichert.
          leister betreut werden. Die Bereitstellung Ihrer
          Daten durch Sie ist weder gesetzlich noch   4. Kontaktaufnahme         6. Ihre Rechte
          vertraglich vorgeschrieben. Die Nichtangabe   Wenn Sie uns eine Nachricht senden, nutzt die   Sie haben jederzeit das Recht, kostenfrei Aus-
          von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.   vhs die angegebenen Kontaktdaten zur Beant-  kunft über die bei der vhs gespeicherten Daten
          3. Weitergabe Ihrer Daten          wortung und Bearbeitung Ihres Anliegens. Die   zu erhalten, unrichtige Daten zu korrigieren
                                             Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt abhängig
                                                                                 sowie Daten sperren oder löschen zu lassen.
          Wir geben Ihren Namen, E-Mailadresse und –   von Ihrem Anliegen und Ihrer Stellung als   Ferner können Sie den Datenverarbeitungen
          soweit angegeben – Telefonnummer, an den   Interessent oder Kursteilnehmer zur Durch-  widersprechen. Weiterhin haben Sie das Recht,
          jeweiligen Kursleiter zur Vorbereitung und   führung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur   sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu
          Durchführung des Kurses weiter. Dies umfasst   Vertragserfüllung.      beschweren. Der Landesbeauftragte für den
          auch  die  Kontaktaufnahme  bei  Änderungen.   5.  Speicherdauer und Löschung  Datenschutz Rheinland-Pfalz kontrolliert die
          Für die Teilnahme an zertifizierten Prüfun-                            öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz in Bezug
          gen und Abschlüssen (z.B. Cambridge- oder   Nach Vertragsabwicklung werden Ihre Daten   auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze und
          Telc-Sprachprüfungen, IHK-Prüfungen, Xpert,   gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche   anderer Vorschriften über den Datenschutz. Au-
          Finanzbuchhalter, Schulabschlüssen) leiten   Aufbewahrungspflichten. In diesem Fall werden   ßerdem geht er Beschwerden von Bürgern nach.
          wir die hierzu erforderlichen Daten an die   diese Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Ihre   Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
          Prüfungsinstitute weiter. Diese Übermitt-  Daten werden für jegliche andere Verwendung   und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
          lungen dienen der Vertragserfüllung. Für die   außer ggf. zulässiger Postwerbung gesperrt.   Postfach 30 40
          Teilnahme an Integrationskursen müssen wir   Mitgeteilte Bankdaten werden nach Widerruf   55020 Mainz
          Ihren Namen und erforderliche Kontaktdaten   der Einzugsermächtigung, erfolgreicher Be-  Telefon: 06131/208-2449
          an das Bundesamt für Migration und Flücht-  zahlung des Kursbeitrags bzw. bei Dauerlast-  Fax: 06131/208-2497
          linge (kurz „BAMF“) weitergeben. Ferner kann   schriftmandaten 36 Monate nach letztmaliger   E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
          bei Landesmittelkursen und solchen, welche   Inanspruchnahme gelöscht.
          durch die Agentur für Arbeit gefördert werden,   Ihre Daten, die Sie uns im Rahmen der Nutzung
          eine Übermittlung an Behörden erforderlich   unserer  Kontaktdaten  bereitgestellt  haben,
          sein. Diese Übermittlungen beruhen auf einer   werden gelöscht, sobald die Kommunikati-
          rechtlichen Verpflichtung.         on beendet beziehungsweise Ihr Anliegen




         Beratung & Information




          Bildungsprämie
          Hier gewährt der Bund und der Europäische Sozialfonds einen Zuschuss von bis zu 500 Euro.
          Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer/innen und Selbstständige sowie Rentner/innen und Pensionäre/innen, die mindestens 15
          Stunden in der Woche arbeiten. Außerdem darf das zu versteuernde Einkommen maximal 20.000 Euro bei einer Einzelperson und
          40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung betragen. Schließlich darf der ausgewählte Kurs nicht mehr als 1.000 Euro kosten.
          Dieser Kurs muss für die berufliche Tätigkeit des/der Antragstellers/in relevant sein.
          Ist dies alles erfüllt, kann ein Zuschuss von 50% der Kosten, höchstens aber 500 Euro gewährt werden. Man muss sich jedoch
          zuvor in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen. Diese kann dann einen Prämiengutschein ausstellen, der bei allen
          Volkshochschulen und vielen anderen Weiterbildungseinrichtungen eingelöst werden kann. Das Bildungs- und Medienzentrum
          der Stadt Trier ist eine solche Beratungsstelle.
          Wenden Sie Sich bitte an Dr. Caroline Thielen-Reffgen unter der Telefonnummer 0651-7180 oder per Mail an caroline.thielen-
          reffgen@trier.de.
          Weitere Infos auch unter www.bildungspraemie.info.
          Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des BMBF und aus dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert.
          Info: 0651-7180 oder caroline.thielen-reffgen@trier.de.
          Qualischeck

          In Rheinland-Pfalz gibt es außerdem den QualiScheck. Er funktioniert ähnlich wie die Bildungsprämie. Antragsberechtigt sind
          abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
          Gefördert werden nur Kurse, die mehr als 60 Euro kosten und ein Antrag muss zwei Monate vor Beginn der Fortbildung gestellt
          werden. Auch müssen sich die Kurse auf den Beruf des/der Antragstellers/ in beziehen und die Fach-, Methoden-,
          Sozial- oder Persönlichkeitskompetenz fördern. Dann beträgt der Zuschuss bis zu 50% der Kosten, höchstens aber 500 Euro.
          Auskunft zur Antragstellung erhält man unter 0800 5 888 432 (kostenfrei) oder unter www.qualischeck.rlp.de.0800 5 888 432
          (kostenfrei) oder www.qualischeck.rlp.de.
          Zur Beachtung

          Eine Förderung aus mehreren Programmen gleichzeitig ist in der Regel nicht möglich. Es ist deshalb ratsam, sich bei den ange-
          gebenen Stellen zu informieren. Die Angaben auf dieser Seite entsprechen dem Stand Juni 2017.



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